Energiegesetz ist verfassungswidrig!

Irene Aegerter, Simon Aegerter und Dani Brandt

Das Energiegesetz, über das die Schweizer Stimmbürger am 21. Mai 2017 abstimmen, ist verfassungswidrig.

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Es ist mit Art. 89 der Bundesverfassung nicht vereinbar, der «eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung, sowie einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch» festlegt.

  • Das Energiegesetz sorgt für KEINE ausreichende Energieversorgung. Es will den Energiekonsum per Dekret drastisch einschränken. Faktisch bedeutet das, es soll halb soviel geheizt, halb soviel Auto gefahren und vor allem: halb soviel produziert werden.
  • Das Energiegesetz sorgt für KEINE breit gefächerte Energieversorgung. Mit dem Verbot des Ersatzes der Kernkraftwerke wird die Stromversorgung in Zukunft eingeschränkt.
  • Das Energiegesetz GEFÄHRDET eine sichere Energieversorgung. Die Förderung von Flatterstrom gefährdet die Stabilität des Netzes und riskiert teure Stromausfälle. Sollten unsere Kraftwerke nicht genug Strom liefern, zählt man auf Stromimporte, auf die man sich keinesfalls verlassen sollte.
  • Das Energiegesetz ist NICHT wirtschaftlich. Es verteuert die Energie gezielt. Die Subvention von unwirtschaftlichen Stromquellen belastet die Volkswirtschaft insgesamt mit 200 Milliarden Franken, die dann anderswo fehlen. Damit der Energieverbrauch um fast die Hälfte eingeschränkt werden kann, ist eine massive künstliche Verteuerung nötig. Wie teuer muss Benzin sein, damit Sie nur noch halb so viel Auto fahren?
  • Das Energiegesetz ist umweltschädigend. Ohne Kernenergie wird vermehrt Kohle und Gas verfeuert, wie uns Deutschland drastisch vor Augen führt. Eine umweltverträgliche Energieversorgung würde den Verbrauch von fossilen Brenn- und Treibstoffen reduzieren, nicht erhöhen.

Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Bei uns ist das Stimmvolk Hüter der Verfassung. Nehmen wir also unsere Verantwortung wahr und schicken wir dieses verfassungswidrige Energiegesetz am 21. Mai bachab!

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